Im üblichen Praxisalltag beschränken sich die Berührungspunkte mit dentalen Versorgungseinrichtungen auf die regelmäßige Filterreinigung an der Saugmaschine, den jährlichen Filterwechsel an den Kompressoren und das Wechseln der Amalgamkassette. In größeren Zeitabständen sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchzuführen, zum Beispiel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§ 15 Abs. 5 BetrSichV) alle fünf Jahre die sogenannte innere Prüfung und alle zehn Jahre die Festigkeitsprüfung des Kompressors.
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