Seit 01. Januar 2015 bestehen für dentale diagnostische Displays neue Normvorgaben. Tragen die darin fixierten erhöhten Anforderungen auch zu einer Verbesserung der Befunddetektion und des Bildeindrucks bei? Um diese Frage von Zahnärzten nachhaltig zu beantworten, führte die BARCO GmbH, Karlsruhe, kürzlich eine Vergleichsstudie zu Bildschirmen durch, die in der zahnärztlichen Befundung und Diagnostik eingesetzt werden. „Die Ergebnisse belegen den Unterschied zwischen einem Befundmonitor und einem Consumer- Bildschirm und dem daraus resultierenden signifikanten Einfluss auf die Diagnostik“, sagt Tom Kimpe, Vice President Technology & Innovation der belgischen Konzern-Mutter BARCO N. V. (Kortrijk).
Der Consumer-Bildschirm reicht nicht
Obwohl Zahnärztinnen und Zahnärzten in Deutschland ein höheres Qualitätsbewusstsein attestiert wird als ihren Kollegen in anderen Ländern, waren bei der Wahl eines Monitors für die Praxis bislang eher die Qualität des Labels und das Monitordesign ausschlaggebend. „Erst seit Inkrafttreten der neuen DIN-Norm 6868-157 für Befund-Monitore ist vielen bewusst geworden, dass ein Office-Bildschirm die hohen qualitativen Anforderungen an einen Befundungsmonitor nicht erfüllen kann“, so Prof. Dr. Dirk Schulze vom Digitalen Diagnostik-Zentrum in Freiburg. „Nur ein leistungsstarker, auf die Bedürfnisse der Zahnmediziner und ihrer Fragestellungen ausgerichteter Monitor kann Kontraste, TIPPS Helligkeit und Graustufen optimal gewährleisten und erlaubt feinste Strukturabgrenzungen“, betont der erfahrene Spezialist für zahnärztliche Radiologie. „Neben der Graustufendarstellung hat sich die Leuchtkraft der Hintergrundbeleuchtung bei ‚Büro‘-Bildschirmen als weiteres K. O.-Kriterium herauskristallisiert: Die Helligkeit lässt bei ihnen mit weit über 50 % rapide nach, während Befundmonitore auch nach zwei bis drei Jahren eine unverändert exzellente Wiedergabequalität zeigen, die gleichbleibend sichere Diagnosen ermöglicht. Darüber hinaus macht es keinen Sinn, für ein Röntgengerät rund 25.000 € zu investieren, um dann die medizinischen Bilder auf einem inadäquaten ‚Office-Bildschirm‘ anzusehen.“
Vergleichsstudie bestätigt hohe Qualitätsanforderungen
In Anlehnung an die neu eingeführten Raumklassen zielte die BARCO-Studie darauf ab, die Unzulänglichkeiten handelsüblicher Bildschirme objektiv darzustellen und den Mehrwert eines professionellen Monitors für zahnmedizinische diagnostische Zwecke hervorzuheben. Um eine vorurteilslose Aussage über die Bildqualität von Monitoren für die zahnärztliche radiologische Diagnostik zu erfassen, wurden die anonymisierten Bildschirme von drei verschiedenen Herstellern bei der Beurteilung von Panoramaschichtaufnahmen verglichen. Gleichzeitig wurde von den 48 teilnehmenden Zahnärzten überprüft, wie die Qualität eines nach DIN 6868-157 kalibrierten Displays von Zahnärzten eingestuft wird. Die Ergebnisse der Studie unterstreichen nachhaltig, dass der Monitor eine bedeutende Komponente eines Bildwiedergabesystems zur Darstellung von Panoramaschichtaufnahmen ist, die Auswahl des Displays einen großen Einfluss auf die Darstellung klinisch relevanter Strukturen innerhalb einer Panoramaschichtaufnahme hat und ein medizinisches Befunddisplay bei der Bewertung statistisch signifikant besser abschneidet als ein Display aus dem Consumer-Segment.
Nicht zuletzt aufgrund dieser Studienergebnisse stehen sowohl der praktizierende Radiologe Prof. Schulze als auch Vice President Tom Kimpe voll hinter der aktualisierten DIN-Norm für zahnärztliche Befundungsmonitore in Deutschland: „Sie ist definitiv ein guter Schritt in die richtige Richtung. Die Norm trägt dazu bei, eine noch höhere Qualität in der zahnärztlichen Praxis zu erreichen, weil sie auch das Bewusstsein für die Relevanz von Befundungsdisplays als Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Zahnarztpraxis schärft.“
Bestandsschutz bis 2025
Für alle Bildwiedergabesysteme/Monitore, die vor dem 1. Mai 2015 in Betrieb genommen werden, gelten weiterhin die Festlegungen zur Abnahme- und Konstanzprüfung aus der alten Qualitätssicherungs- Richtlinie. Diese Monitore dürfen bis 2025 genutzt werden, sofern sie die dort genannten Anforderungen erfüllen.