Über diese Innovationsplattform werden Informationen an die DÜRR DENTAL SE (nachfolgend: „Dürr“) weitergegeben. Diese werden intern geprüft, wobei hierzu auch verbundenen Unternehmen1 mit eingebunden werden können.
Um erfolgreich einen gemeinsamen Weg bestreiten zu können, möchten wir nachfolgendes zum Zeitpunkt der Ideenabgabe vereinbaren:
1. Geheimhaltung der Beteiligten:
Es wird eine äquivalente Geheimhaltung vereinbart.
Dürr Dental verwendet die vom Ideengeber abgegebene Information nur unternehmensintern, um diese zu Bewerten.
Sofern Informationen von Dürr an den Ideengeber übermittelt werden, behält der Ideengeber diese vertraulich und gibt diese nicht an Dritte (andere Personen oder Unternehmen) weiter.
Sofern die erst Überprüfung mit positivem Ergebnis erfolgt ist, wird eine schriftliche, beiderseitig ausgewogene Geheimhaltungsvereinbarung vereinbart, die die äquivalente Geheimhaltung ersetzt.
Im Hinblick auf eine Verwertung der Idee wird ein gesonderter Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen.
2. Rücksendungs-/Rückgabepflicht:
Es wird vereinbart, dass Dürr nicht verpflichtet ist, Informationen oder Materialien, wie Zeichnungen, Fotos oder Schriftstücke zurückzusenden.
3. Sonstige Hinweise:
Sofern eine in den Nutzungsbedingungen vereinbarte Regelung nicht rechtskräftig ist, versuchen die Parteien eine gemeinsame, der unwirksamen Regelung nahekommende Regelung zu erarbeiten.
Die Nutzungsvereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sofern anwendbar ist als Gerichtsstand Mannheim vereinbart.
Änderungen der Nutzungsbedingungen unterliegen der Schriftform.
Von oben gesagtem abgesehen, entstehen zwischen dem Ideengeber und Dürr (Beteiligte) keine weiteren Rechte und Pflichten.
1 Verbundenes Unternehmen im Sinne von §15 AktG