300 ist Pflicht

Pilotstudie: Aerosolreduktion durch eine Intraorale Spraynebel-Absaugung

Hochvolumig und mit großer Kanüle absaugen – das schafft die nötige Sicherheit

Nach dem Stand der Wissenschaft besteht Unsicherheit darüber, inwiefern SARS-CoV2-Viren über dentale Aerosole übertragen werden können. Sicherheit bei der Absaugung von Aerosolen dagegen geben jetzt aktuelle Forschungsergebnisse im Rahmen einer in-vitro Pilotstudie von DÜRR DENTAL: Bei einer effektiven Absaugung im Patientenmund mit etwa 300 l/min lassen sich alle zahnärztlichen Maßnahmen vornehmen und alle üblichen Geräte einsetzen. Dieses Ergebnis wird jetzt auch von der S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“** bestätigt. Die in-vitro Pilotstudie macht klare Aussagen sowohl zu den theoretischen Grundlagen als auch zu den Konsequenzen für die Praxis. Auf Basis dieser Pilotstudie sind aktuell klinische Folgestudien geplant, um weitere fundierte Ergebnisse rund um die Vermeidung von dentalen Aerosolen zu erhalten.

 

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S1-Leitlinie unterstreicht Ergebnisse

Unterstrichen werden dieser Ergebnisse durch die aktualisierte S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ vom März 20211:
„Bei Einhaltung der in der Zahnmedizin beim Einsatz wassergekühlter Instrumente empfohlenen Schutzmaßnahmen, die […] sowie eine hochvolumige Absaugung von etwa 300 l/ Minute mit einer Saugkanüle von mind. 10vmm Durchmesser umfassen, wird der Schutz des Behandlungsteams und des Patienten vor Tröpfchen und Aerosolen  durch  eine Kombination von spezifischen Präventionsmaßnahmen gewährleistet […]. Sofern diese gewährleistet ist, haben zusätzliche Geräte zur Absaugung aktuell keine belastbare Evidenz.“

 

Aerosolreduktion

Aerosolvermeidung abhängig von der Flussrate an der Kanüle

*Die dargestellte S-Kurve wurde grafisch (nicht mathematisch) durch die Messpunkte gelegt um das Ergebnis deutlicher erkennbar zu machen. Messergebnisse aus interner Studie, September 2020, Dürr Dental

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**Die S1-Leitlinie „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“ steht unter www.dgzmk.de/aerosol-uebertragbare-erreger zum Download bereit.
1DGZMK: „Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern“, Langfassung 2.0, 2021, AWMF-Registriernummer: 083-046, https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/083-046l_LG_S1_zahnmedizinische-Patienten-Belastung-Aerosol-uebertragbare-Erreger_2021-03.pdf (Zugriff am: 23.04.2021)